Finanzrechner Österreich 2026

Die Finanzrechner für Österreich rechnen mit den Werten von 2026: dem neuen Einkommensteuertarif, den Sozialversicherungssätzen der ÖGK, den Grundbuchgebühren und den Umsatzsteuersätzen samt dem 4,9-%-Satz seit Juli. Alle Rechner sind kostenlos und ohne Anmeldung.

Zuletzt geprüft · Methodik

Was 2026 neu ist

Die Tarifgrenzen der Einkommensteuer wurden für 2026 nur um zwei Drittel der Inflation angehoben. Steuerfrei bleiben jetzt 13.539 € im Jahr. Die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung liegt bei 6.930 € im Monat. In Wien zahlen Dienstnehmer seit Jänner 0,75 % Wohnbauförderungsbeitrag statt 0,5 %.

Beim Immobilienkauf ist die befristete Gebührenbefreiung für das Eigenheim mit 1. Juli 2026 außer Kraft getreten; für später eingelangte Grundbuchsanträge gelten wieder 1,1 % für das Eigentum und 1,2 % für das Pfandrecht. Für ausgewählte Grundnahrungsmittel gilt seit 1. Juli 2026 ein Umsatzsteuersatz von 4,9 %.

Jeder Rechner nennt die Quelle seiner Werte. Die Ergebnisse sind Näherungen und ersetzen keine Steuer- oder Finanzierungsberatung.

Finanzglossar Österreich

15 Begriffe von Wohnkredit und Eigenmitteln über Grundbuch und Pfandrecht bis Sonderzahlungen und Familienbonus Plus, jeweils mit Rechenbeispiel.

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Häufige Fragen zu den Rechnern für Österreich

Mit den Werten für 2026: Einkommensteuertarif mit 13.539 € steuerfreiem Einkommen, Sozialversicherung mit einer Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € im Monat, Grunderwerbsteuer 3,5 %, Grundbuchseintragung 1,1 % und Umsatzsteuersätze von 20 %, 13 %, 10 % und 4,9 %. Die Quellen sind BMF, ÖGK, Unternehmensserviceportal und das Rechtsinformationssystem des Bundes.

Bei 3.000 € brutto im Monat bleiben außerhalb Wiens 2.174,08 € netto. Mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind es 30.803,41 € netto im Jahr.

Nein, nicht für neue Anträge. § 25a Gerichtsgebührengesetz ist mit 1. Juli 2026 außer Kraft getreten und gilt nur noch für Grundbuchsanträge, die vorher eingelangt sind. Für alle anderen fallen wieder 1,1 % für das Eigentum und 1,2 % für das Pfandrecht an.