Einkommensteuer Rechner Österreich 2026

Der Einkommensteuer Rechner für Österreich wendet den Tarif 2026 auf Ihr Jahreseinkommen an und zieht Verkehrsabsetzbetrag, Familienbonus Plus und Alleinverdienerabsetzbetrag ab.

Zuletzt geprüft · Methodik

Einkommensteuer 2026 in Österreich nach EinkommenESt Dienstnehmer: nach Verkehrsabsetzbetrag und Zuschlag, ohne Kinder. Durchschnitt bezogen auf die ESt Dienstnehmer.
EinkommenTarifsteuerESt DienstnehmerDurchschnittGrenzsteuersatz
15.000 €292,20 €0,00 €0,00 %20 %
20.000 €1.292,20 €10,50 €0,05 %20 %
25.000 €2.593,00 €1.694,23 €6,78 %30 %
30.000 €4.093,00 €3.577,16 €11,92 %30 %
40.000 €7.447,20 €6.951,20 €17,38 %40 %
50.000 €11.447,20 €10.951,20 €21,90 %40 %
60.000 €15.447,20 €14.951,20 €24,92 %40 %
80.000 €24.218,00 €23.722,00 €29,65 %48 %
120.000 €43.720,82 €43.224,82 €36,02 %50 %

Ihr Einkommen 2026

Einkommensteuer 2026

Einkommensteuer

6.951,20 €

Durchschnittssteuersatz

17,38 %

Tarifsteuer7.447,20 €
Familienbonus Plus- 0,00 €
Absetzbeträge- 496,00 €
Grenzsteuersatz40 %
Einkommensteuer6.951,20 €
Tarifstufen 2026
Einkommen bisSteuersatz
13.539 €0 %
21.992 €20 %
36.458 €30 %
70.365 €40 %
104.859 €48 %
1.000.000 €50 %
darüber55 %

Tarif nach § 33 EStG 2026. Die Steuer wird höchstens auf null gesenkt; SV-Rückerstattung, Kindermehrbetrag und Pendlerpauschale sind nicht enthalten. Keine Steuerberatung.

Der Einkommensteuertarif 2026

Österreich besteuert Einkommen in sieben Stufen. Bis 13.539 € fällt keine Steuer an. Der Teil von 13.539 € bis 21.992 € wird mit 20 % besteuert, bis 36.458 € mit 30 %, bis 70.365 € mit 40 %, bis 104.859 € mit 48 % und bis 1 Million Euro mit 50 %. Für Einkommensteile über einer Million gilt bis 2029 ein Satz von 55 %.

Jeder Satz gilt nur für den Teil des Einkommens in seiner Stufe. Das Unternehmensserviceportal rechnet das für 40.000 € so vor: 8.453 € mal 20 % ergeben 1.690,60 €, 14.466 € mal 30 % ergeben 4.339,80 €, 3.542 € mal 40 % ergeben 1.416,80 €. Zusammen sind das 7.447,20 €. Der Rechner kommt auf denselben Wert.

Absetzbeträge: was direkt von der Steuer abgeht

Absetzbeträge verringern nicht das Einkommen, sondern die Steuer selbst. Dienstnehmer bekommen 2026 den Verkehrsabsetzbetrag von 496 €. Liegt das Einkommen bei höchstens 19.761 €, kommt in der Arbeitnehmerveranlagung ein Zuschlag von 804 € dazu; zwischen 19.761 € und 30.259 € sinkt er gleichmäßig auf null.

Familien profitieren vom Familienbonus Plus mit bis zu 2.000 € pro Kind unter 18 und bis zu 700 € ab 18. Alleinverdiener und Alleinerzieher erhalten zusätzlich 612 € für ein Kind, 828 € für zwei Kinder und für jedes weitere Kind 273 € mehr.

Der Rechner senkt die Steuer höchstens auf null. Die SV-Rückerstattung, im Alltag Negativsteuer genannt, und der Kindermehrbetrag für Geringverdiener sind nicht enthalten; beides holen Sie sich über die Arbeitnehmerveranlagung in FinanzOnline. Mehr zum Familienbonus Plus und zum Verkehrsabsetzbetrag finden Sie im Glossar.

Einkommensteuer und Lohnsteuer

Als Dienstnehmer zahlen Sie die Einkommensteuer laufend als Lohnsteuer. Ihr Dienstgeber behält sie jeden Monat ein; Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden mit eigenen, niedrigeren Sätzen besteuert. Was am Ende netto auf Ihrem Konto landet, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Selbständige leisten Vorauszahlungen und geben eine Einkommensteuererklärung ab; beim Schreiben von Rechnungen hilft der Mehrwertsteuer-Rechner.

Häufige Fragen zur Einkommensteuer in Österreich

Die ersten 13.539 € Einkommen im Jahr sind 2026 steuerfrei. Erst jeder Euro darüber wird mit 20 % besteuert. Für Dienstnehmer kommen Absetzbeträge dazu, die die Steuer weiter senken: Bei 20.000 € Einkommen bleiben nach Verkehrsabsetzbetrag und Zuschlag nur 10,50 € Einkommensteuer übrig.

Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten verdienten Euro, der Durchschnittssteuersatz ist die Steuer geteilt durch das gesamte Einkommen. Bei 40.000 € liegt der Grenzsteuersatz bei 40 %, der Durchschnittssteuersatz für Dienstnehmer aber nur bei 17,38 %, weil die unteren Einkommensteile niedriger oder gar nicht besteuert werden.

Der Familienbonus Plus beträgt bis zu 2.000 € pro Kind unter 18 und bis zu 700 € ab 18 und wird direkt von der Steuer abgezogen. Bei 40.000 € Einkommen und zwei Kindern unter 18 beträgt die Tarifsteuer 7.447,20 €. Nach 4.000 € Familienbonus und 496 € Verkehrsabsetzbetrag bleiben 2.951,20 € Einkommensteuer. Unter null kann der Familienbonus die Steuer nicht drücken.

Das ist Ihr Einkommen nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Bei Dienstnehmern sind das die steuerpflichtigen laufenden Bezüge laut Lohnzettel, abzüglich weiterer Werbungskosten und Sonderausgaben aus der Arbeitnehmerveranlagung. Selbständige ermitteln es in der Einkommensteuererklärung aus dem Gewinn.

Die Tarifgrenzen werden jedes Jahr angepasst. Für 2026 wurden sie laut Unternehmensserviceportal nur um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht, also um 1,7333 %. Die steuerfreie Grenze stieg damit auf 13.539 €.