Mehrwertsteuer Rechner Österreich
Mit dem Mehrwertsteuer Rechner rechnen Sie Netto in Brutto oder Brutto in Netto, mit allen österreichischen Sätzen: 20 %, 13 %, 10 % und seit Juli 2026 auch 4,9 %.
Zuletzt geprüft · Methodik
| Satz | 100 € netto ergibt | 100 € brutto enthält netto | davon USt | Gilt zum Beispiel für |
|---|---|---|---|---|
| 20 % | 120,00 € | 83,33 € | 16,67 € | Normalsteuersatz |
| 13 % | 113,00 € | 88,50 € | 11,50 € | Pflanzen, Brennholz, Sportveranstaltungen |
| 10 % | 110,00 € | 90,91 € | 9,09 € | Miete, Beherbergung, Bücher, Lebensmittel |
| 4,9 % | 104,90 € | 95,33 € | 4,67 € | Brot, Butter, Eier, Milch |
Betrag und Steuersatz
Ich habe den
Steuersatz
20 % Normalsteuersatz: Normalsteuersatz für alle Umsätze ohne ermäßigten Satz.
Ergebnis
Bruttobetrag
120,00 €
Umsatzsteuer
20,00 €
So rechnen Sie die Mehrwertsteuer richtig
Von netto nach brutto multiplizieren Sie mit 1 plus Steuersatz, also mit 1,2 bei 20 %. Von brutto nach netto teilen Sie durch denselben Faktor. Ein häufiger Fehler ist, vom Bruttobetrag einfach 20 % abzuziehen. Aus 1.000 € brutto würden so 800 € netto, richtig sind aber 833,33 €. Die enthaltene Umsatzsteuer beträgt 166,67 €.
Bei den ermäßigten Sätzen funktioniert es genauso. In 1.000 € brutto stecken bei 10 % genau 90,91 € Steuer, bei 13 % 115,04 € und bei 4,9 % 46,71 €.
Preise für Konsumentinnen und Konsumenten müssen in Österreich als Bruttopreise ausgezeichnet sein, also inklusive Umsatzsteuer. Angebote zwischen Unternehmen werden dagegen meist netto kalkuliert. Prüfen Sie bei einem Kostenvoranschlag für Handwerker oder Möbel deshalb, ob der Betrag mit oder ohne USt angegeben ist; bei 20 % macht das auf 1.000 € netto genau 200 € aus.
Der neue Steuersatz von 4,9 % für Grundnahrungsmittel
Seit 1. Juli 2026 gibt es in Österreich einen vierten Umsatzsteuersatz. Ausgewählte Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Butter, Eier, Mehl, Reis und Nudeln werden mit 4,9 % statt 10 % besteuert. Die Regelung steht in § 10 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz, die betroffenen Waren listet Anlage 3 anhand der Zolltarifnummern auf. Laut Finanzministerium ist der Satz nicht befristet.
Für alle anderen Lebensmittel bleibt es bei 10 %. Brot mit Käse oder Honig fällt zum Beispiel nicht darunter, weil Anlage 3 nur Brot ohne solche Zutaten und mit wenig Zucker und Fett erfasst. Im Lebensmittelhandel muss deshalb jede Ware einzeln zugeordnet werden.
Umsatzsteuer, Vorsteuer und Ihre Rechnung
Unternehmer schlagen die Umsatzsteuer auf ihre Nettopreise auf und führen sie über die Umsatzsteuervoranmeldung in FinanzOnline ab. Die Umsatzsteuer aus eigenen Einkäufen ziehen sie als Vorsteuer ab. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist der Bruttopreis der Endpreis.
Als Selbständige zahlen Sie neben der Umsatzsteuer auch Einkommensteuer auf den Gewinn; den Tarif 2026 rechnet der Einkommensteuer-Rechner. Wer eine größere Anschaffung finanziert, findet Rate und Effektivzins im Kreditrechner. Eine kurze Definition der Umsatzsteuer steht im Glossar.
Der Normalsteuersatz beträgt 20 %. Ermäßigt sind 13 %, etwa für lebende Pflanzen, Brennholz und Eintritte zu Sportveranstaltungen, und 10 %, unter anderem für Wohnungsmiete, Beherbergung, Bücher, Zeitungen und Lebensmittel. Seit 1. Juli 2026 gilt für ausgewählte Grundnahrungsmittel ein Satz von 4,9 %.
Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1 plus Steuersatz. 100 € netto ergeben bei 20 % 120 € brutto, bei 13 % 113 €, bei 10 % 110 € und bei 4,9 % 104,90 €.
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1 plus Steuersatz. In 100 € brutto stecken bei 20 % genau 16,67 € Umsatzsteuer und 83,33 € netto. Achtung: Die Steuer ist nicht 20 % vom Bruttobetrag, sondern ein Sechstel davon.
Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz zählt die Waren anhand der Zolltarifnummern auf: Milch, Joghurt, Butter, frische Hühnereier, Brot, Weizenmehl, Reis, Teigwaren, Speisesalz sowie bestimmtes frisches und tiefgekühltes Gemüse und Obst. Der Satz gilt seit 1. Juli 2026 und ist nicht befristet. Andere Lebensmittel bleiben bei 10 %.
Ja. Das Gesetz spricht von Umsatzsteuer, im Alltag sagen die meisten Mehrwertsteuer. Auf Rechnungen steht meist USt oder MwSt; gemeint ist dieselbe Steuer.