Kaufnebenkosten Rechner Österreich 2026

Der Kaufnebenkosten Rechner zeigt, was beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses zum Kaufpreis dazukommt: Grunderwerbsteuer, Grundbuch, Pfandrecht, Makler und Vertragserrichtung, mit den Sätzen von 2026.

Zuletzt geprüft · Methodik

Kaufnebenkosten 2026 nach KaufpreisGesetzliche Sätze nach GrEStG und Gerichtsgebührengesetz, Makler und Vertragserrichtung als Annahme.
Posten250.000 €400.000 €600.000 €
Grunderwerbsteuer 3,5 %8.750 €14.000 €21.000 €
Grundbuch Eigentum 1,1 %2.750 €4.400 €6.600 €
Pfandrecht 1,2 % (80 % Pfandbetrag)2.400 €3.840 €5.760 €
Eingabengebühr61 €61 €61 €
Makler 3 % plus USt9.000 €14.400 €21.600 €
Vertragserrichtung 1,5 %3.750 €6.000 €9.000 €
Summe26.711 €42.701 €64.021 €
Anteil am Kaufpreis10,68 %10,68 %10,67 %

Ihr Immobilienkauf

Kaufnebenkosten

Nebenkosten gesamt

42.701,00 €

Anteil am Kaufpreis

10,68 %

Grunderwerbsteuer 3,5 %14.000,00 €
Eintragung Eigentumsrecht 1,1 %4.400,00 €
Eintragung Pfandrecht 1,2 %3.840,00 €
Eingabengebühr Grundbuch61,00 €
Makler inkl. 20 % USt14.400,00 €
Vertragserrichtung und Treuhand6.000,00 €
Kaufpreis plus Nebenkosten442.701,00 €

Gesetzliche Sätze 2026 nach GrEStG und Gerichtsgebührengesetz. Eine Eingabe für Eigentum und Pfandrecht angenommen. Die Befreiung nach § 25a GGG ist mit 1. Juli 2026 außer Kraft getreten und nicht berücksichtigt. Makler und Vertragserrichtung nach Ihrem Angebot.

Feste und verhandelbare Nebenkosten

Ein großer Teil der Kaufnebenkosten ist gesetzlich festgelegt und lässt sich nicht verhandeln. Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % des Kaufpreises, die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch 1,1 %. Wer mit einem Wohnkredit finanziert, zahlt zusätzlich 1,2 % für die Eintragung des Pfandrechts, berechnet vom Pfandbetrag, den die Bank eintragen lässt. Dazu kommt die Eingabengebühr von 61 € für den elektronischen Grundbuchsantrag.

Verhandelbar sind Maklerprovision und das Honorar für Vertragserrichtung und Treuhandschaft. Für den Makler gibt es eine Obergrenze: ab 48.448,52 € Kaufpreis höchstens 3 % plus Umsatzsteuer. Für Notar oder Rechtsanwalt nennt oesterreich.gv.at rund 1 bis 3 % des Kaufpreises. Der Rechner ist mit 1,5 % vorbelegt; tragen Sie den Wert aus Ihrem Angebot ein.

Als reiner Grunderwerbsteuer Rechner funktioniert das Tool ebenfalls: Setzen Sie Pfandbetrag, Makler und Vertragserrichtung auf null. Bei 400.000 € Kaufpreis bleiben dann 18.461 € für Grunderwerbsteuer, Grundbuch und Eingabengebühr.

Gebührenbefreiung für das Eigenheim: Stand Oktober 2026

Von Juli 2024 bis Juni 2026 waren Eigentums- und Pfandrechtseintragung für das Eigenheim bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € gebührenfrei. Voraussetzung waren ein Kaufvertrag nach dem 31. März 2024, ein dringendes Wohnbedürfnis und ein Grundbuchsantrag, der vor dem 1. Juli 2026 beim Gericht einlangte. Ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro gab es keine Befreiung.

Mit 1. Juli 2026 ist die Regelung außer Kraft getreten, eine Verlängerung gibt es nicht. Für Anträge, die ab diesem Tag eingelangt sind, setzt der Rechner daher die vollen Gebühren an. Eine Ausnahme sieht § 25a Abs. 3 vor: Wurde etwa die Rangordnung für die Verpfändung oder bei einer Neubauwohnung die Einräumung von Wohnungseigentum schon vor dem Stichtag im Grundbuch angemerkt, kann die spätere Eintragung noch befreit sein. Das klären Sie mit Ihrem Vertragserrichter.

Nebenkosten in die Finanzierung einplanen

Banken rechnen Eigenmittel auf Kaufpreis plus Nebenkosten. Wer 400.000 € für eine Wohnung zahlt, braucht im Beispiel weitere 42.701 €, bevor der erste Euro Kredit fließt. Wie sich Eigenmittel auf Rate und Zinsen auswirken, zeigt der Wohnkredit-Rechner. Die Begriffe Grundbuch und Pfandrecht erklärt das Glossar ausführlich.

Häufige Fragen zu den Kaufnebenkosten in Österreich

Beim Kauf beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Gegenleistung, also in der Regel des Kaufpreises. Bei 400.000 € sind das 14.000 €. Für Schenkungen und Erbschaften gilt ein Stufentarif: 0,5 % für die ersten 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 € und 3,5 % darüber.

Für neue Anträge nicht mehr. § 25a Gerichtsgebührengesetz ist laut § 32 Z 82 GGG mit 1. Juli 2026 außer Kraft getreten. Die Befreiung gilt nur noch für Grundbuchsanträge, die davor beim Gericht eingelangt sind, und für wenige Folgeeintragungen, deren vorbereitender Antrag ebenfalls vor diesem Tag einging. Für neue Anträge fallen die vollen Eintragungsgebühren von 1,1 % für das Eigentum und 1,2 % für das Pfandrecht an.

Ab einem Kaufpreis von 48.448,52 € höchstens 3 % des Kaufpreises, jeweils plus 20 % Umsatzsteuer. Bei 400.000 € sind das höchstens 12.000 € netto beziehungsweise 14.400 € brutto. Bei niedrigeren Kaufpreisen gelten 4 % oder ein Fixbetrag von 1.453,46 €. Die Provision ist verhandelbar.

Für jeden Antrag auf Eintragung in das Grundbuch verlangt das Gericht eine Eingabengebühr. Seit 1. August 2026 beträgt sie 61 €, wenn der Antrag samt Urkunden elektronisch eingebracht wird, sonst 85 €. Notare und Rechtsanwälte reichen in der Regel elektronisch ein.

Manche Banken finanzieren einen Teil der Nebenkosten mit, die meisten erwarten aber, dass Sie diese aus Eigenmitteln zahlen. Rechnen Sie die Nebenkosten deshalb in Ihren Finanzierungsbedarf ein. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das im Beispiel 42.701 €.