Immobilienkauf

Was ist das Grundbuch?

Auch: Grundbuchseintragung, Einverleibung

Zuletzt geprüft · Methodik

Definition

Das Grundbuch wird von den Bezirksgerichten geführt und ist in A-Blatt (Gutsbestand), B-Blatt (Eigentum) und C-Blatt (Lasten wie Pfandrechte) gegliedert. Eigentümer einer Liegenschaft werden Sie erst mit der Einverleibung im B-Blatt, nicht schon mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag.

Für die Eintragung des Eigentumsrechts verlangt das Gericht nach dem Gerichtsgebührengesetz 1,1 % vom Wert des Rechtes, beim Kauf in der Regel vom Kaufpreis. Dazu kommt die Eingabengebühr von 61 € seit 1. August 2026, wenn der Antrag elektronisch eingebracht wird, sonst 85 €. Die befristete Befreiung für das Eigenheim nach § 25a GGG ist mit 1. Juli 2026 außer Kraft getreten und gilt nur noch für Anträge, die davor beim Grundbuchsgericht eingelangt sind.

Formel

Eintragungsgebühr Eigentum = Kaufpreis × 1,1 %

Rechenbeispiel 2026

Kaufpreis 400.000 €: Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht beträgt 4.400 €, plus 61 € Eingabengebühr.

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen: Grundbuch

Öffentliches Verzeichnis beim Bezirksgericht, in dem Eigentum und Belastungen jeder Liegenschaft stehen. Die Eintragung des Eigentumsrechts kostet 1,1 % vom Wert des Rechtes.

Kaufpreis 400.000 €: Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht beträgt 4.400 €, plus 61 € Eingabengebühr.