Was ist die Grunderwerbsteuer?
Auch: GrESt
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Definition
Die Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbsteuergesetz 1987 geregelt. Beim entgeltlichen Erwerb beträgt sie nach § 7 GrEStG 3,5 % der Gegenleistung, also im Normalfall des Kaufpreises. Für unentgeltliche Erwerbe, etwa Schenkungen und Erbschaften, gilt ein Stufentarif: 0,5 % für die ersten 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 € und 3,5 % darüber.
Die Steuer wird in der Praxis vom Vertragserrichter, also Notar oder Rechtsanwalt, selbst berechnet und über FinanzOnline an das Finanzamt abgeführt. Erst danach kann das Eigentumsrecht im Grundbuch eingetragen werden.
Formel
Rechenbeispiel 2026
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer 14.000 €.
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Steuer auf den Erwerb von Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Beim Kauf beträgt sie 3,5 % der Gegenleistung, in der Regel des Kaufpreises.
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer 14.000 €.