Was ist Notarkosten?
Pflichtgebühren für Notarbeurkundung und Grundbucheintragung beim Immobilienkauf. In Deutschland ca. 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises.
Definition
Beim Kauf einer Immobilie in Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Hinzu kommt die Eintragung der Eigentumsübertragung und ggf. einer Grundschuld im Grundbuch (Amtsgericht). Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und orientieren sich am Geschäftswert (Kaufpreis). Typischerweise entstehen folgende Kosten: Notargebühr für die Beurkundung des Kaufvertrags (ca. 0,3-0,5 % des Kaufpreises), Notargebühr für die Grundschuldbestellung (ca. 0,2-0,3 % des Darlehensbetrags) sowie Grundbuchgebühren (ca. 0,5 % des Kaufpreises). Insgesamt sind Notar- und Grundbuchgebühren mit ca. 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises anzusetzen.
Formel
Rechenbeispiel
Kaufpreis 350.000 €. Notargebühr Kaufvertrag: ca. 1.500 €. Grundbucheintragung Eigentumsübertragung: ca. 1.200 €. Grundschuldbestellung (Darlehen 280.000 €): ca. 1.050 €. Summe Notar/Grundbuch: ca. 3.750 € (ca. 1,07 %).