Was ist Grunderwerbsteuer?
Einmalige Steuer beim Kauf einer Immobilie. Je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein). Zahlt in der Regel der Käufer.
Definition
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Verkehrssteuer, die beim Erwerb eines inländischen Grundstücks entsteht (§ 1 GrEStG). Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis (Gegenleistung). Die Steuersätze können die Bundesländer seit 2006 eigenständig festlegen; sie liegen 2026 zwischen 3,5 % in Bayern und Sachsen und 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. Nach § 13 GrEStG sind grundsätzlich beide Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) als Gesamtschuldner steuerpflichtig; in der Praxis wird die Steuer nahezu ausschließlich vom Käufer getragen. Die Steuer wird nach notarieller Beurkundung durch das Finanzamt festgesetzt und muss innerhalb eines Monats beglichen werden, bevor die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung im Grundbuch erteilt wird.
Formel
Rechenbeispiel
Kauf einer Eigentumswohnung in Nordrhein-Westfalen für 380.000 €. Grunderwerbsteuer: 380.000 € × 6,5 % = 24.700 €. In Bayern würden bei gleichem Kaufpreis nur 13.300 € anfallen (3,5 %).