Was ist Kapitalertragsteuer?
Einheitliche Steuer von 25 % (zzgl. SolZ) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Wird von Banken direkt einbehalten (Abgeltungssteuer).
Definition
Die Kapitalertragsteuer (§ 43 EStG) wird in Deutschland seit 2009 als Abgeltungssteuer mit einem einheitlichen Satz von 25 % erhoben. Zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der KapESt) und ggf. Kirchensteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von ca. 26,375 % (ohne KiSt). Banken und Broker behalten die Steuer direkt ein und führen sie an das Finanzamt ab. Der Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) befreit 2024 und folgende Jahre 1.000 € (Einzelpersonen) bzw. 2.000 € (Zusammenveranlagte) an Kapitalerträgen von der Besteuerung. Wer einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank eingerichtet hat, zahlt bis zu diesem Betrag keine Abgeltungssteuer. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann über die Günstigerprüfung die Kapitalerträge zur persönlichen ESt-Veranlagung herangezogen werden.
Formel
Rechenbeispiel
Zinserträge 5.000 €, Freistellungsauftrag 1.000 €. Steuerpflichtiger Betrag: 4.000 €. KapESt: 1.000 €. SolZ: 55 €. Netto nach Steuern: 2.945 €.