Was ist Riester-Rente?
Staatlich geförderte private Altersvorsorge nach § 10a EStG. Grundzulage 175 €/Jahr, Kinderzulage 185 € oder 300 € pro Kind. Eigenbeitrag mindestens 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens.
Definition
Die Riester-Rente ist eine 2002 eingeführte Form der staatlich subventionierten, privaten Altersvorsorge. Der Sparer schließt einen zertifizierten Vorsorgevertrag (Rentenversicherung, Banksparplan oder Fondssparplan) ab und erhält Zulagen vom Staat sowie einen Sonderausgabenabzug bis zu 2.100 € pro Jahr (§ 10a EStG). Voraussetzung für die volle Förderung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich der staatlichen Zulagen. Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es 185 € Kinderzulage; für ab 2008 geborene Kinder 300 €. Im Rentenalter werden die Auszahlungen nachgelagert besteuert.
Formel
Rechenbeispiel
Bruttogehalt 40.000 € p.a., zwei Kinder (geboren 2010 und 2015). Mindestbeitrag: 4 % × 40.000 € = 1.600 € minus 175 € (Grundzulage) minus 600 € (2 × 300 €) = Eigenbeitrag 825 €. Staatliche Förderung: 775 €. Förderquote: ca. 48 %.