Riester Rechner 2026
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| Bruttoeinkommen | Kinder (ab 2008) | Eigenbeitrag | Zulage gesamt | Förderquote |
|---|---|---|---|---|
| 25.000 € | 0 | 825 € | 175 € | 17,5 % |
| 25.000 € | 2 | 225 € | 775 € | 77,5 % |
| 40.000 € | 0 | 1.425 € | 175 € | 10,9 % |
| 40.000 € | 2 | 825 € | 775 € | 48,4 % |
| 60.000 € | 0 | 2.100 € | 175 € | 7,7 % |
| 60.000 € | 3 | 825 € | 1.075 € | 56,6 % |
Berechnen Sie Ihren jährlichen Riester-Eigenbeitrag, die staatlichen Zulagen und die Förderquote. Geben Sie Ihr Bruttogehalt, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder (nach Geburtsjahr getrennt) und Ihren Eigenbeitrag ein.
Ihre Riester-Angaben
185 € / Kind
300 € / Kind
Mindestbeitrag für volle Zulagen: 825 € / Jahr
Riester-Förderung 2026
Gesamtzulagen
775 €
pro Jahr
Förderquote
48,4 %
staatl. Anteil am Sparbeitrag
Berechnung nach §§ 79-99 EStG. Der Steuervorteil ist eine Näherung auf Basis von 25 % Grenzsatz. Die tatsächliche Steuererstattung hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab und wird durch die Günstigerprüfung des Finanzamts ermittelt. Keine Steuerberatung.
Riester-Rente: Staatliche Förderung auf einen Blick
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge (§§ 79-99 EStG). Förderberechtigt sind Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie bestimmte Beamtengruppen. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht sind grundsätzlich nicht förderberechtigt, können aber mittelbar über einen förderberechtigten Ehepartner profitieren.
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, muss der Sparer mindestens 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen (Eigenanteil = 4 % des Bruttos minus Zulagen, mindestens 60 €). Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug beträgt 2.100 € pro Jahr (Eigenbeitrag plus alle Zulagen). Bei Unterschreitung des Mindestbeitrags werden die Zulagen anteilig gewährt.
Die staatliche Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr für jeden Förderberechtigten (§ 84 EStG). Sie wird nur gewährt, wenn der Sparer den erforderlichen Mindesteigenbeitrag leistet (4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich der Zulagen, mindestens 60 € pro Jahr). Die Grundzulage wird direkt auf das Riester-Konto überwiesen und reduziert damit den erforderlichen Eigenbeitrag.
Für kindergeldberechtigte Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 185 € pro Jahr und Kind. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 € pro Jahr und Kind (§ 85 EStG). Die Kinderzulage fließt dem Zulagenberechtigten zu, bei Ehepaaren üblicherweise demjenigen Elternteil, dem das Kindergeld gewährt wird.
Beiträge zu einem zertifizierten Riester-Vertrag können als Sonderausgaben nach § 10a EStG in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag beträgt 2.100 € pro Jahr (Eigenbeitrag plus Zulagen). Das Finanzamt prüft im Wege der Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug vorteilhafter ist als die Zulagen. Der steuerliche Mehrwert (Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug abzüglich der Zulagen) wird im Steuerbescheid berücksichtigt.
Die Förderquote gibt an, welcher Anteil Ihres Riester-Beitrags durch staatliche Förderung (Zulagen plus Steuervorteil) finanziert wird. Formel: Förderquote (%) = (Zulagen + Steuervorteil) / Gesamtbeitrag × 100. Für Geringverdiener mit mehreren Kindern kann die Förderquote über 50 % betragen, da die Zulagen einen hohen Anteil am Mindestbeitrag ausmachen.
Riester-Leistungen (Renten, Auszahlungsplan) werden im Rentenalter vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Während der Ansparphase werden die Beiträge steuerlich gefördert; im Rentenalter sind die Auszahlungen steuerpflichtig. Da der Steuersatz im Rentenalter in der Regel niedriger ist als während der Erwerbsphase, ergibt sich in der Summe häufig ein steuerlicher Vorteil. Eine Einmalauszahlung von bis zu 30 % des angesparten Kapitals ist zu Rentenbeginn steuerpflichtig möglich.
Die Riester-Rente lohnt sich vor allem für: Eltern mit mehreren Kindern (hohe Kinderzulagen), Geringverdiener (Mindesteigenbeitrag 60 € ermöglicht volle Zulagen), Personen mit Anspruch auf den Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuer (Steuervorteil über Zulage hinaus) und Berufseinsteiger, die von langen Anspar- und Zinseszinsperioden profitieren. Weniger attraktiv ist Riester für Selbstständige (grundsätzlich nicht förderberechtigt, außer mittelbar über Ehepartner) und Gutverdiener ohne Kinder, bei denen der Steuervorteil den eingeschränkten Anlagehorizont nicht kompensiert.