Steuern

Was ist Spitzensteuersatz?

Höchster Grenzsteuersatz der deutschen Einkommensteuer: 42 % ab einem zvE von 66.760 €. Ab 277.825 € gilt die Reichensteuer von 45 %.

Definition

Als Spitzensteuersatz bezeichnet man den höchsten Grenzsteuersatz im deutschen Einkommensteuer-Tarif. Er gilt seit 2004 für den Einkommensteil, der die jeweilige Schwelle übersteigt, beträgt 42 % und greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.760 € (Einzelveranlagung). Der Spitzensteuersatz ist ein Marginalsteuersatz: Nur der Einkommensteil, der oberhalb der Grenze liegt, wird mit 42 % besteuert, nicht das gesamte Einkommen. Darüber hinaus gibt es seit 2007 die sogenannte Reichensteuer (§ 32a Abs. 1 Nr. 5 EStG): Für den Teil des zu versteuernden Einkommens, der 277.825 € übersteigt (Zusammenveranlagung: 555.650 €), gilt ein Steuersatz von 45 %.

Formel

Effektiver Steuersatz < Grenzsteuersatz, da nur der übersteigender Betrag mit dem Höchstsatz belastet wird. Beispiel: zvE = 80.000 € → ESt ≈ 22.978 € → effektiver Satz ≈ 28,7 %

Rechenbeispiel

Eine ledige Steuerpflichtige hat 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 €. Ihr Grenzsteuersatz beträgt 42 %, ihr effektiver Steuersatz jedoch nur ca. 33 %, da die unteren Einkommensstufen mit niedrigeren Sätzen besteuert werden.

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