Was ist Grundfreibetrag?
Der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. 2026 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 € (Einzelveranlagung). Unterhalb dieser Schwelle fällt keine Einkommensteuer an.
Definition
Der Grundfreibetrag sichert das steuerliche Existenzminimum und ist in § 32a EStG verankert. Er stellt sicher, dass das Einkommen, das zur Deckung des Lebensunterhalts mindestens erforderlich ist, nicht durch Einkommensteuer belastet wird. Für das Veranlagungsjahr 2026 beträgt er 11.604 € bei Einzelveranlagung (23.208 € bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern). Der Grundfreibetrag wird regelmäßig an die Entwicklung des soziokulturellen Existenzminimums angepasst. Er findet automatisch Anwendung bei der Berechnung der Einkommensteuer und muss nicht gesondert beantragt werden. Für Kinder gelten zusätzliche Kinderfreibeträge (§ 32 EStG).
Formel
Rechenbeispiel
Eine Person erzielt 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 11.000 €. Da dieser Betrag unterhalb des Grundfreibetrags von 11.604 € liegt, ist keine Einkommensteuer zu zahlen.