Was sind Sonderzahlungen?
Auch: 13. und 14. Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sonstige Bezüge
Zuletzt geprüft · Methodik
Definition
Die meisten österreichischen Kollektivverträge sehen zwei Sonderzahlungen vor: das Urlaubsgeld, meist im Mai oder Juni, und das Weihnachtsgeld im November. Steuerrechtlich sind sie sonstige Bezüge nach § 67 EStG. Innerhalb des Jahressechstels, also bis zu einem Sechstel der hochgerechneten laufenden Bezüge, gelten feste Sätze: die ersten 620 € steuerfrei, die nächsten 24.380 € mit 6 %, die nächsten 25.000 € mit 27 % und die nächsten 33.333 € mit 35,75 %.
Beträgt das Jahressechstel höchstens 2.615 € (Wert 2026), fällt auf die Sonderzahlungen gar keine Lohnsteuer an. Sozialversicherung zahlen Sie trotzdem: 17,07 % ohne Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag, höchstens von 13.860 € Sonderzahlungen pro Jahr.
Rechenbeispiel 2026
Bei 3.000 € brutto erhalten Sie zweimal 3.000 € Sonderzahlung. Davon gehen 1.024,20 € Sozialversicherung und 261,35 € Lohnsteuer ab, netto bleiben 4.714,45 € für beide zusammen.
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Urlaubs- und Weihnachtsgeld, also das 13. und 14. Gehalt. Steuerlich begünstigt: 620 € sind frei, darüber gelten bis 25.000 € nur 6 % Lohnsteuer.
Bei 3.000 € brutto erhalten Sie zweimal 3.000 € Sonderzahlung. Davon gehen 1.024,20 € Sozialversicherung und 261,35 € Lohnsteuer ab, netto bleiben 4.714,45 € für beide zusammen.